Auktionsbüro Jan Schrubarz
AuktionsbüroJan Schrubarz

Allgemeine Versteigerungsbedingungen

Hier finden Sie unsere Allgemeinen Versteigerungsbedingungen. Für die jeweilige Auktion sind die entsprechenden Versteigerungsbedingungen mit angegeben. Sollten diese von unseren allgemeinen Versteigerungsbedingungen abweichen, so sind die entsprechend Angegebenen gültig.

1.
Der Auktionator Jan Schrubarz, Lagerhofstraße 2, 04103 Leipzig, versteigert im fremden Namen und auf fremde Rechnung für private und gewerbliche Auftraggeber.

 

2.
Die Beschreibungen in den Versteigerungs-Listen, bzw. Katalogen, sofern zu den jeweiligen Auktionen ausgegeben, werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des BGB dar. Alle zur Auktion gelangenden Gegenstände können 2 Stunden vor der Auktion besichtigt werden. Sie werden in dem Zustand versteigert (im Vor- und Nachverkauf veräußert) in dem sie sich befinden. Der Auktionator übernimmt keine Haftung für Mängel, jedoch verpflichtet er sich berechtigt vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers an den Einlieferer der beanstandeten Sache, soweit dieser erreichbar ist, weiterzuleiten. Für Katalogbeschreibungen und dazugehörige schriftliche Erläuterungen, sowie mündliche Angaben wird nicht gehaftet.

 

3.
Jede einzelne Nummer bildet einen selbstständigen Kaufgegenstand. Für Größe und Beschaffenheit der Gegenstände wird keine Gewähr geleistet.

 

4.
Der Auktionator ist berechtigt, Nummern zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen.

 

5.
Der Auktionator kann ein Gebot ablehnen, bzw. sich im Namen des Auftraggebers den Zuschlag vorbehalten.

 

6.
Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung der ersteigerten Sachen. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr für vom Auktionator nicht zu vertretende Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen usw. auf den Käufer über. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

 

7.
Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld in Höhe von 15% zzgl. MwSt., dass bedeutet 17,85% inklusive MwSt. erhoben, sofern der Auktionator nicht ausdrücklich andere Konditionen im Aushang bekannt gibt.

 

8.
Der Kaufpreis ist nach erfolgtem Zuschlag in bar oder per EC Kartenzahlung in Euro an den Auktionator, bzw. dessen Mitarbeiter zu zahlen. Während der unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Belege bedürfen wegen der Überlastung der Buchhaltung einer besonderen Nachprüfung und einer evtl. Berichtigung; Irrtum vorbehalten.

 

9.
Auktions-Aufträge für eine bevorstehende Auktion müssen schriftlich spätestens 3 Wochen vor dem Auktionstermin vorliegen. Die darin genannten Preise gelten als Mindestpreise. Der Zuschlag kann ohne Einwilligung des Auftraggebers nicht zu einem niedrigeren Betrag erfolgen. Das Aufgeld wird dem Zuschlagsbetrag zugerechnet.

 

10.
Bei Weigerung der Abnahme oder Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden. Er geht seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig und der Gegenstand kann auf seine Kosten nochmals versteigert werden. In diesem Fall haftet der o.g. Käufer für den Ausfall, hat dagegen auf Mehrerlös keinen Anspruch.

 

11.
Die Abnahme der ersteigerten Sachen muss innerhalb von 3 Tagen erfolgen. Die Haftung für etwaige Beschädigungen oder Verlust übernimmt der Auktionator nicht. Jede Verwahrung und jeder Transport gehen auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Für die Aufbewahrung ersteigerter Sachen kann ausdrücklich keine Haftung übernommen werden. Verpackung und Versand gehen zu Lasten des Käufers.

 

12.
Bei Gegenständen, die nicht rechtzeitig abgeholt werden, ist der Auktionator berechtigt nach eigener Wahl diese entweder auf Kosten des Käufers in einem Lagerhaus zu hinterlegen, oder diese auf Rechnung des Käufers baldmöglichst weiter zu veräußern. Im letzteren Fall kann der Auktionator 30% des Veräußerungserlöses als Bearbeitungsgebühr beanspruchen.

 

13.
Sämtliche Forderungen des Auktionators, bzw. seiner Auftraggeber müssen innerhalb von 10 Tage nach der Auktion beglichen sein. Nach diesem Datum erfolgt das rechtliche Inkasso mit Belastung der Spesen durch unseren Rechtsbeistand.

 

14.
Voraussetzungen unter denen der Zuschlag erteilt wird:
Wenn nach dreimaligem Wiederholen des Höchstgebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Auftraggeber kann sich jedoch den Zuschlag vorbehalten, wenn ein dem Mindestpreis entsprechendes Gebot oder Übergebot nicht abgegeben wird.

 

15.
Die Aufgebote erfolgen

 

bis 10,00 EUR

mit mindestens 1,00 EUR

 

ab 10,00 EUR
bis 50,00 EUR
mit mindestens 2,00 EUR

 

ab 50,00 EUR
bis 100,00 EUR
mit mindestens 5,00 EUR

 

ab 100,00 EUR
bis 200,00 EUR
mit mindestens 10,00 EUR

 

ab 200,00 EUR
bis 500,00 EUR
mit mindestens 20,00 EUR

 

ab 500,00 EUR
bis 2.000,00 EUR
mit mindestens 50,00 EUR

 

ab 2.000,00 EUR
bis 10.000,00 EUR
mit mindestens 100,00 EUR

 

ab 10.000,00 EUR
mit mindestens 500,00 EUR

 

16.
Die Kaufgegenstände bleiben uneingeschränktes Eigentum des Verkäufers bis die Kaufgelder und sonstige Zahlungsverpflichtungen des Käufers vollständig gezahlt sind. Die Kaufgegenstände sind nach erteiltem Zuschlag in Empfang zu nehmen und zu entfernen, wenn mit dem Auktionator nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

 

17.
Bei „Unter Vorbehalt“ erteilten Zuschlägen, z.B. bei Untergeboten bleibt der Ersteigerer 6 Wochen an sein Gebot gebunden. Nach Rücksprache mit dem Einlieferer wird der Auktionator den Ersteigerer innerhalb der genannten Frist benachrichtigen, falls der Einlieferer dem Untergebot zustimmt.

 

18.
Im Falle der Nichtzahlung der ersteigerten Ware ist der Auktionator durch den Verkäufer vertragsmäßig ermächtigt, Kaufgelder und sonstigen Leistungen in seinem Namen einzuziehen, oder vor Gericht einzuklagen. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Teile, inkl. des einliefernden Dritten, ist der Sitz des Auktionshauses, Leipzig (Deutschland).

 

19.
Da es unmöglich ist, über Neupreise und Sonderangebote aller im Handel angebotenen Waren laufend informiert zu sein, übernimmt der Auktionator auch schon deshalb keine Gewähr dafür, dass ersteigerte Waren im Einzelfall möglicherweise billiger angeboten werden und vom Bieter „überzahlt“ wurden. Schadenersatzansprüche können in diesem Falle vom Käufer nicht geltend gemacht werden. Rückgabe, Umtausch, Wandlung, Minderung oder Ähnliches ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht und werden in dem Zustand zugeschlagen, in dem sie sich beim Zuschlag befinden. Nach erfolgtem Zuschlag können Reklamationen nicht mehr berücksichtigt werden; jede Gewährleistung ist ausgeschlossen.

 

20.
Käufer sind nicht berechtigt, Abzüge zu machen oder mit Gegenforderungen aufzurechnen.

 

21.
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, durch die der von den Parteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg in rechtlichem Erfolg in rechtlich wirksamer und durchführbarer Weise erreicht werden kann.

 

22.
Abänderungen der Auktionsbedingungen sind nur in schriftlicher Form gültig. Maßgeblich ist die deutsche Fassung der Auktionsbedingungen. Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

 

23.
Die Versteigerung von Objekten des Dritten Reiches erfolgt ausschließlich zur staatsbürgerlichen Aufklärung, zu Kunst-, Wissenschafts-, Forschungs- oder Lehrzwecken bezüglich historischer Vorgänge.

 

24.
Es dürfen nur jene Bieterkarten verwendet werden, welche am Tag der Auktion ausgehändigt wurden.

Sprache/ Language:

Druckversion | Sitemap
© Auktionsbüro Jan Schrubarz